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Die meisten Menschen wollen auch bei Krankheit oder Behinderung in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Ihre vertraute Umgebung zu verlieren, setzen sie gleich mit Autonomieverlust. Pflegedienste aus Deutschland, die eine sog. häusliche 24 Stunden Betreuung ( 24 Stunden Pflege ) anbieten gibt es wenige und die Plätze sind sehr begehrt. Mit aus diesem Grund leisten die letzten Jahre Pflegehilfen, meist aus Polen kommend, diese Art der Seniorenbetreuung. Mancher Haushalt käme ohne Hilfe durch eine polnische Pflegekraft nicht über die Runden.

Welche Aufgaben übernimmt die polnische Pflegehelferin bzw. Alltagsbegleiterin?

Als Hilfskraft übernehmen diese Kräfte in der Regel keine medizinischen Tätigkeiten wie Verbände anlegen oder Injektionen. Diese sind als sog. Behandlungspflege medizinisch-pflegerischen Personal vorbehalten. Was die polnische Betreuungskraft übernimmt sind z.B. Aufgaben wie Teile der Grundpflege, also Hilfe bei der Körperpflege etc.. Außerdem gehört die Haushaltsführung mit zum Aufgabengebiet, wie z.B. das Waschen, Bügeln, Kochen Einkaufen u.s.w.. Ein wesentlicher Teil der Aufgabe besteht aber auch aus Gesellschaft leisten und der Beschäftigung, sowie Begleitung zu Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten.

Entsendeunternehmen, was bedeutet das?

Als Entsendeunternehmen wird der Arbeitgeber in Polen genannt. D.h. die Betreuungskraft ist bei diesem Arbeitgeber angestellt. Als Dienstleistungsunternehmen kann dieser Arbeitgeber in der EU Mitarbeiter in einen anderen EU-Staat entsenden. Vorteil ist hier, dass der Arbeitgeber für sämtliche Sozialleistungen wie z.B. die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Löhne und Steuern verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang hat das Entsendeunternehmen einzig und ausschließlich Weisungsrecht dem Mitarbeiter gegenüber. Vermittler oder Angehörige und selbst die Betreuten (als Leistungsempfänger) haben das nicht. Das Weisungsrecht beinhaltet z.B. die Arbeitszeiten, die Ausführungsqualität, Urlaub etc..

Mindestlohn für polnische Betreuerinnen

Auch wenn die Pflegehilfe aus Polen entsandt wird. Es ist der deutsche Mindestlohn maßgebend. Während der polnische Mindestlohn 2,90 Euro/ Std. beträgt, haben die in Deutschland beschäftigten Betreuungskräfte Anspruch auf mind. 9,19 Euro / Std. Außerdem ist eine festgelegte tägliche Arbeitszeit (i.d.R. 8 Stunden) einzuhalten.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass alle Dienstleister, die unter 75 Euro/Tagessatz anbieten, nicht den Mindestlohn bezahlen.

Selbständige polnische Pflegekraft

Auch als freie Mitarbeiter können polnische Pflegehilfen in Deutschland ihre Dienste anbieten. Allerdings scheint hier die Gefahr einer sog. Scheinselbständigkeit besonders hoch zu sein. Ein Merkmal für Scheinselbständigkeit wäre, dass die Pflegehilfe für nur einen Auftraggeber (Arbeitgeber) arbeitet.